Hanseatisches Oberlandesgericht, Gerichtspressestelle

16. November 2000

Zur Pressekonferenz der CDU:

Keine Streichung von Richterstellen!

Die Behauptung von Roger Kusch, das Präsidium des Amtsgerichts Hamburg habe 4,5 Strafrichterstellen gestrichen, ist falsch und offenbart, wie wenig er sich in der Justiz, in Stellenangelegenheiten und in den Aufgaben des Präsidiums auskennt.

Das Präsidium des Amtsgerichts kann überhaupt keine Stellen streichen. Stellenstreichungen, die die Gerichte im Rahmen der Verpflichtung zur Konsolidierung aufgeben müssen, kann lediglich die Justizbehörde vornehmen. Diese hat aber ebenfalls keine Strafrichterstellen gestrichen.

Richtig ist lediglich, dass das Präsidium des Amtsgerichts Hamburg – wie jedes Jahr - am 15. November den Geschäftsverteilungsplan 2001 beschlossen hat. Es hat unter Berücksichtigung der Eingangsentwicklungen die vorhandenen Richterinnen und Richter eingesetzt, die Vertretung geregelt und die Geschäfte verteilt.

Das Wirtschaftsstrafdezernat (Dezernat III d) wurde unter Berücksichtigung der Eingangsrückgänge bei den Wirtschaftsstrafsachen und allgemeinen Strafsachen umstrukturiert. Die für reine Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Richterpensen wurden dabei nicht angetastet. Die Betäubungsmittelstrafsachen wurden auf das Dezernat für allgemeine Strafsachen übertragen. Die reinen Wirtschaftsstrafsachen wurden der Abteilung für Verkehrsstrafsachen zugeordnet. Dadurch konnten vier Abteilungen geschlossen und die freiwerdenden vier Richterinnen und Richter anderen vakanten Bereichen im Amtsgericht Hamburg und in den Stadtteilgerichten im Straf- und Zivilbereich zugeordnet werden.

Im sog. Haft- und Schnellgericht (Dezernat II c) werden im Jahre 2001 ebenso wie in diesem Jahr 10 Richterinnen und Richter tätig sein. Das Präsidium hat lediglich die Aufgaben neu zugeschnitten und eine Vertretungsregelung getroffen, um auf akute Belastungssituationen im Strafbereich schneller und flexibler reagieren zu können.

Rückfragen:

Sabine Annette Westphalen

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