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Justizpolitische Schwerpunkte des neuen Senats

Justizsenator Dr. Kusch hielt am 10.12.01 im HansOLG Hamburg einen Vortrag über die "Justizpolitischen Schwerpunkte für die Zukunft". Eingeladen hatte die Gesellschaft Hamburger Juristen.

Der Senator führte aus, bei einigen (unbenannten) Projekten der früheren Regierung gebe es derzeit einen Stillstand, weil die Justizbehörde unter der neuen Leitung prüfe, inwieweit sie fortgeführt würden.

Die Justizbehörde sei um einen neuen Stil im Umgang zwischen ihr und den Gerichten bemüht. Ein Gegeneinander wolle die Justizbehörde vermeiden. Sie wolle im Gesamtinteresse der Justiz handeln und deren Ansehen stärken.

Zu kritisieren sei das Verhalten der Bundesregierung in justizpolitischen Fragen. Die Reformen auf den Gebieten des Schuldrechts, der ZPO und des Urhebervertragsrechts würden zeigen, dass die Bundesregierung Gesetzesvorhaben in großer Eile mit handwerklichen Fehlern durchpeitsche, ohne auf die Belange der Justiz und der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen.

Strafrechtliche Ziele seien:

Der Tod eines mit Brechmitteln behandelten mutmaßlichen Intensivdealers habe ihn erschüttert, auch wenn man sich solcher Risiken bereits bei der Grundsatzentscheidung über Brechmitteleinsätze bewußt gewesen sei. Dies sei der erste Todesfall bei bislang bundesweit ca. 1000 Brechmitteleinsätzen. Auch weiterhin gelte, dass die Gesellschaft vor Dealern zu schützen sei.

An den Vortrag des Senators schlossen sich Fragen aus dem Publikum an:

Dem Senator wurde vorgehalten, er habe im Wahlkampf gesagt, das BGH-Urteil im Schillverfahren zeige, dass die Qualität der befassten Organe schlecht sei und dass hieraus möglicherweise Rückschlüsse auf sonstige Teile der Hamburger Justiz zu ziehen seien. Der Senator erwiderte, dass ihm nunmehr als Senator eine größere Zurückhaltung obliege als damals im Wahlkampf.

Auf die Frage nach finanziellen Schwerpunkten verwies der Senator zunächst darauf, dass die Details erst am 18.12.01 offengelegt würden. Die heute in der Presse publizierten "zusätzlichen" 16 Mio. DM für die Justiz würden zum einen verwendet für die angekündigten zusätzlichen 15 Staatsanwälte und zum anderen für die "Entschuldung" der Justiz von den Streichaltlasten. Dadurch müsse bei der Justiz anno 2002 nur ein Zehntel, nämlich 1,3 Mio. Euro eingespart werden.

Zwar sei er grundsätzlich für eine Stärkung der Selbständigkeit der Gerichte. Details würden aber eine längere Überlegungszeit erfordern.

Geschlossene Jugendheime werde es geben.

Eine eventuelle Dezentralisierung der Jugendgerichte sei kein Eingriff in die Rechtsprechung.

Die Bekämpfung der Drogenkriminalität liege ihm besonders am Herzen. Sie werde derzeit noch analysiert.

Hinsichtlich der Referendare sei es - vorbehaltlich des Machbaren - das Ziel, ihnen zu ermöglichen, sofort nach dem 1. Examen die Referendarzeit beginnen zu können.

Die Gnadenabteilung müsse sich auf erhebliche Änderungen einstellen.

Die Erhöhung der Zahl der Staatsanwälte solle einhergehen mit einer Erhöhung der Zahl der Strafrichter, wenn auch mit zeitlichem Versatz.

(Bericht von Wolfgang Hirth, 10.12.2001)
 
vgl. den die Justiz betreffenden Teil des Koalitionsvertrags