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 05.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

einige von Ihnen haben inzwischen auf den Antrag auf amtsangemessene Besoldung und den dazu eingelegten Widerspruch einen Teilwiderspruchsbescheid erhalten, mit dem das Verfahren für die Jahre 2013 bis 2019 ausgesetzt und der Widerspruch im Übrigen zurückgewiesen wurde.

Wir halten den Inhalt des Teilwiderspruchs nicht für überzeugend und sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Forderung nach amtsangemessener Besoldung gerechtfertigt ist - auch für das Jahr 2020. Selbstverständlich muss  jede(r) Einzelne von Ihnen für sich entscheiden, ob Sie Ihren Anspruch auf amtsangemessene Besoldung weiterverfolgen möchten und gegen den Widerspruchsbescheid den Klageweg beschreiten. Nur dann können Sie Ihre Rechte für das Jahr 2020 wahren, für das der Senat selbst offenbar die Auffassung für naheliegend hält, dass die Anträge rechtzeitig gestellt sind und dass die aktuelle Hamburger Besoldung womöglich nicht den Anforderungen einer amtsangemessenen Besoldung entspricht.

Wir hatten Ihnen bereits angekündigt, dass wir Sie auch in den anstehenden Verfahren unterstützen werden und haben dazu die in der Anlage beigefügte
Musterklage formuliert, die Sie selbstverständlich gern verwenden können. Bitte beachten Sie, dass in der Klage zum Teil Ihre persönlichen Besonderheiten, wie zum Beispiel Besoldungsgruppe, Familienstand etc. noch einzupflegen sind.  

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über die Klagerhebung informieren würden, damit wir weiterhin einen Überblick über die laufenden Verfahren behalten.
   

Herzliche Grüße
 Heike Hummelmeier
Hamburgischer Richterverein e.V.