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Beitritt als Mitglied

Wer Mitglied werden kann, steht in § 2 unserer Satzung.

Sie können Sie sich bei einem Vorstandsmitglied melden, das Sie aufsuchen wird (ein Vorstandsmitglied ist immer in Ihrer Nähe tätig).

Sie können auch ein email schicken an den Betreuer der Homepage, Herrn RiLG Hirth, damit wir uns bei Ihnen melden. In den dort vorbereiteten email-Text brauchen Sie sich nur noch einzutragen .

Oder Sie laden sich hier das Beitrittsformular herunter, drucken es sich aus und senden es ausgefüllt an den Richterverein. Sie können es vor dem Ausdruck am Bildschirm ausfüllen.

Der Beitritt erfolgt in jedem Falle auf dem herkömmlichen schriftlichen Weg. Schließlich soll eine langjährige Partnerschaft nicht durch einen unüberlegten Klick hergestellt werden. Aber Sie können überzeugt sein, dass Sie Ihren Entschluss nicht bereuen werden; fragen Sie Ihren Kollegen, der bestimmt bereits Mitglied ist. Unterstützen Sie die Sache der Richter durch Ihren Beitritt.

Vorschlag: Klicken Sie oben auf "Hirth".