(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/06, 3) < home RiV >

 

Ahrenhövel und Dr. Schmidt-Syaßen (Foto: Red.)

Mitgliederversammlung

vom 20. März 2006

Der erste Teil der Mitgliederversammlung wurde nach Begrüßung durch Frau Schmidt-Syaßen durch ein kurzes Grußwort des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes PräsOLG Bremen Arenhövel eröffnet. Er setzte sich kritisch und ablehnend mit den Plänen auseinander, im Rahmen der sog. Förderalismusreform den Strafvollzug und die Beamtenbesoldung aus der Zuständigkeit der Bundes herauszulösen und zur Ländersache zu deklarieren. Unterschiedlicher Strafvollzug in den einzelnen Bundesländern würde sich früher oder später auf die Urteile der Strafgerichte auswirken. Es sei zudem widersinnig, Besoldung und Status von Beamten hinsichtlich der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Beides - Besoldung und Status von Beamten - gehöre untrennbar zusammen. Abschließend forderte er gerade im Hinblick auf die tiefgreifenden Auswirkungen dieser geplanten Maßnahmen eine eingehende Diskussion in den zuständigen parlamentarischen Gremien.

 

Prof. Skouris (Foto: EuGH)

Der Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, Prof. Dr. Skouris hielt den Festvortrag zum Thema „Zur Zukunft des Vorabentscheidungsverfahrens in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedern“.

Der Festredner - der mehrere Jahre an der Universität Hamburg gelehrt hat - machte in seinen Ausführungen deutlich, dass sich der Europäische Gerichtshof in diesen Verfahren nicht als Instanzgericht begreift, sondern als Partner der nationalen Gerichte, welche um die Auslegung europäischer Rechtsnormen ersuchten. Die Dauer der Verfahren habe man vor allem durch gerichtsinterne Strukturmaßnahmen auf jetzt ca. 20 Monate drücken können. Dies sei ein Erfolg. Im Zuge der Osterweiterung sei die Richterzahl von 15 auf 25 aufgestockt worden. Abschließend betonte er die Bedeutung dieses Verfahrens für die Rechtseinheit Europas. Der ständige Dialog zwischen dem Gerichtshof und der nationalen Gerichte sei - bei allen organisatorischen Schwierigkeiten wie z.B. den zeitaufwändigen Übersetzungen - unverzichtbarer Baustein bei der weiteren Entwicklung des Rechts in Europa.

Im Anschluss an den Vortrag knüpfte sich eine Diskussion, die sich u.a. um die Frage rankte, ob auch Schiedsgerichte berechtigt sein sollten, an diesen Vorabentscheidungsverfahren teilzunehmen. Der Festredner ließ keine Zweifel daran aufkommen, dass er dieses Bestreben unter Hinweis auf die Vertragslage nicht befürwortet und auch nicht für sinnvoll erachtet. Auch den Vorschlag, das Vorlageverfahren durch die Einführung von Individualverfahren zu entlasten, lehnte Skouris ab wegen der dann zu erwartenden übergroßen Verfahrenszahl; auch sollten die nationalen Richter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

 

Nach einer kleinen Pause begann der zweite Teil der Mitgliederversammlung.

Die Vorsitzende des Richtervereins erstattete nach Begrüßung der Mitglieder den Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr. Sie gab zusammenfassend einen Überblick über die Tätigkeiten der Vorstandes und seiner Mitglieder.

Hervorgehoben wurde die erfolgreiche Veranstaltung am 9. Dezember 2005 zur Frage der Zuständigkeiten bei Neueinstellungen von Richtern und Staatsanwälten (vgl. MHR 1/2006, 3). Die Veranstaltung sei auf eine große Resonanz gestoßen. Man erwäge in absehbarer Zeit gegebenenfalls eine Folgeveranstaltung.

Die vom Richterverein organisierten Fortbildungsveranstaltungen würden gut besucht; dies betreffe insbesondere die sog. „Freitagsgespräche“, die von den Assessorenvertreten in hochprofessioneller Weise vorbereitet und durchgeführt würden.

Im Rahmen der weiter politisch geplanten und gewollten Selbstverwaltung der Gerichte habe man im Vorstand eine Arbeitsgruppe gebildet, um hier im Rahmen der Diskussion im Zusammenspiel mit dem Deutschen Richterbund Position beziehen zu können.

Schließlich habe sich eine Arbeitgruppe mit Vertretern des Hamburger Polizeivereins getroffen. Man plane Anfang Mai eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Polizeiverein in der Grundbuchhalle.

Der über eine Mail verbreitete Aufruf für eine Spende zur „Aktion Stolpersteine“ habe jetzt einen Beitrag von über 4000 Euro erbracht. Den vielen Spendern wurde herzlich gedankt. Man sei jetzt im Gespräch mit den Organisatoren über die konkrete Aufteilung und Verwendung der Summe.

 Ein besonderer Dank gelte Herrn Hirth, welcher mit großer Hingabe die MHR redigiere und pflege sowie Frau Hamann, die auf der Geschäftsstelle des Richterverein engagiert tätig sei.

Schließlich machte die Vorsitzende auf die regelmäßigen Veranstaltungen „Kultur und Justiz“ aufmerksam, die regelmäßig über das Jahr hinweg stattfinden würden. Die Resonanz auf diese Veranstaltungen sei leider manchmal nur gering.

Der Kassenwart Dr. Buhk erläuterte den Jahresabschluss für das Jahr 2005.

Der Vorstand wurde bei Enthaltungen der Vorstandsmitglieder einstimmig entlastet.

Es wurden folgende bisherige Vorstandsmitglieder gewählt: Herr Elsner (StA), Herr Bertram (VG), Herr Brezinsky (StA), Herr Dr. Buhk (AG HH-Altona), Herr Graue (StA), Herr Harms (LG), Herr Hirth (LG), Herr Kopp (LSozG), Herr Öhlrich (LG), Herr Dr. Steinmann (AG HH-St. Georg).

Es wurden - nach Vorstellung - neu in den Vorstand gewählt: Herr Wenske (AG Hamburg), Frau Birke (FG), Herr Arndt (ArbG).

Als Vertreter für die jüngeren Staatsanwälte und Richter wurden - nach Vorstellung - gewählt: Dr. Moldenhauer (StA), Frau Quat­hammer (AG HH-Altona) und Frau Ritz (LG).

Es wurde mitgeteilt, dass das Zentrum für Personaldienste zwischenzeitlich einen Widerspruchsbescheid erlassen habe, nachdem wegen der Berechnung der sog. Kostendämpfungspauschale Widerspruch gegen einen Beihilfebescheid eingelegt worden war.

Dr. Steinmann