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PE Weihnachtsgeld-Demo

 

Ergänzung zu der gemeinsamen Presseerklärung[1] des BDK

und des Hamburgischen Richtervereins vom 25.11.2010

Recht, aber billig!

Das gab es noch nie! Richter und Staatsanwälte demonstrieren. Bisher klagten Staatsanwälte Demonstranten an und Richter verurteilten sie, wenn es bei einer Demonstration zu Straftaten gekommen war. Jetzt hat der Hamburgische Richterverein - erstmals in seiner Geschichte - die Hamburgischen Staatsanwälte und Richter aufgefordert, gemeinsam mit Polizeibeamten und Beamten der Hamburger Feuerwehr selbst auf die Straße zu gehen, um gegen die geplante Gehaltskürzung von etwa 5% zu demonstrieren.

Die Hamburgischen Staatsanwälte und Richter lehnen die vom Senat geplante Gehaltskürzung ab. Nach der geplanten Kürzung rangiert Hamburg im bundesweiten Besoldungsvergleich an 15. Stelle, obwohl die Lebenshaltungskosten in Hamburg besonders hoch sind. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kommen auf den 5. bzw. 6 Platz.

Besoldung und Versorgung der Richter sind kein Sparpotential für die Freie und Hansestadt Hamburg. Vielmehr sind Maßstab für die amtsangemessene Bezahlung die Entwicklung der generellen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und der allgemeine Lebensstandard. Daran gemessen ist die Besoldung und Versorgung der Richter und Staatsanwälte schon jetzt nicht mehr mit der Verfassung vereinbar. In der Vergangenheit haben Richter und Staatsanwälte bereits erhebliche Einschnitte hinnehmen müssen:

  Die jährliche Sonderzuwendung wurde bereits 2003 gekürzt und soll jetzt gänzlich gestrichen werden.

  Das Urlaubsgeld wurde 2003 gestrichen.

 Im Zeitraum 1992 bis 2007 sind die Bezüge der Richter und Staatsanwälte insgesamt nur um ca. 20 % gestiegen, während sich der allgemeine Preisindex in dieser Zeit um 32 % erhöht hat. Gegenüber den Preissteigerungen sind die Bezüge im Durchschnitt um fast 40 % zurückgeblieben.

In der Besoldung für Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung) wurden zwei weitere – deutlich niedrigere – Eingangsstufen geschaffen.

  Die Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten auf die Dienstzeit wurde auf nunmehr 855 Tage (entsprechend ca. 4,7 Semester bei einer Regelstudienzeit von 9 Semestern und einer Mindeststudienzeit von 7 Semestern) begrenzt.

Zur Bildung einer Versorgungsrücklage wurden Reduzierungen bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen vorgenommen.

  In den Jahren 2005 bis 2007 sind überhaupt keine Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge mehr vorgenommen worden.

  Gegenüber wenigstens vergleichbar qualifizierten Berufsgruppen in der gewerblichen Wirtschaft fällt die Entwicklung der R-Besoldung weit zurück. So ist im Handels-, Kredit- und Versicherungsgewerbe von 1992 bis 2005 eine Einkommenssteigerung von 46 % zu verzeichnen, die damit doppelt so hoch ausgefallen ist wie bei der – hinter den Preissteigerungen zurückbleibenden – R-Besoldung.

  Die Aufwendungen für eine aus der Besoldung zu finanzierende beihilfekonforme Krankenversicherung sind zwischen 1993 und 2003 im Schnitt um nahezu 70 % gestiegen.

  Dieses führte zu einer deutlichen Verringerung der für den sonstigen Unterhalt zur Verfügung stehenden Besoldungsbeträge.

  Außerdem sind die anteiligen Beihilfeleistungen gekürzt worden. Insbesondere wurden den Richtern und Staatsanwälten nicht versicherbare Selbstbeteiligungen in Höhe von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr auferlegt.

Die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Hamburg ist schon deshalb jetzt unvertretbar niedrig:

  Der Nettostundenlohn für einen Vorsitzenden Richter am Landgericht beträgt zum Ende seiner Dienstzeit derzeit etwa 20 €, für einen jungen Amtsrichter gar nur 12 €.

  Im europäischen Vergleich bewegen sich die deutschen Gehälter für Richter und Staatsanwälte am unteren Rand.

Nur ein Beispiel: Für einen Richter/Staatsanwalt (Besoldungsgruppe R1-Stufe 4), 38 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder (4 und 6 Jahre alt), Alleinverdiener, bleiben nach Abzug aller Kosten (Miete für eine 120m² Wohnung im Durchschnittswert des aktuellen Mietenspiegels, Nebenkosten, Kindergartenbeitrag, HVV-Monatskarte, Kranken und sonstige Versicherungen, Fahrzeugkosten für einen VW Golf, etc.) gerade einmal 643,87 € im Monat übrig. Das sind 160,97 € pro Person und Monat für Nahrungsmittel, Kleidung, Urlaub, Klassenreisen, Weihnachtsgeschenke und Investitionen.

 

Eine weitere Kürzung von 5% kann nicht akzeptiert werden. Damit verstößt der Senat gegen die Verfassung. Bei Verwirklichung der Kürzung ist der Rechtsfriede nachhaltig in Gefahr.

 

Vorstand des Hamburgischen Richtervereins