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Sommerfest des
Hamburger Fürsorgevereins
25. Geburtstags der
Gemeinnützigen Wohnheimgesellschaft

Es beginnt im Mai - der Leiter der der Tischlerwerkstatt des Hamburgischen Fürsorgevereins Holzner besucht mich und überbringt die Einladung zum diesjährigen Sommerfest. Er wäre nicht Holzner, wenn er nicht stolz ein Arbeitsbeispiel aus der Tischler-Werkstatt mitbrächte - ein helles Holzbrett in Form eines Elepfanten aus schön gemasertem Holz mit fachmännisch gerundeten Kanten.

Nicht nur Holzarbeiten, deren sanfte Kanten und ausdrucksvolle Maserung ein sinnliches Vergnügen sind, sondern auch phantasievolle Metallarbeiten entstehen in den Werkstätten des Hamburgischen Fürsorgevereins. Mitarbeiter, die mit Leib und Seele für die ihnen anvertrauten Menschen arbeiten, leiten die Haftentlassenen zu diesen Arbeiten an.

Das Sommerfest der am 19. März 1973 gegründeten Wohnheimgesellschaft des Fürsorgevereins findet in jedem Jahr im kleinen Garten des Wohnheimes an der Max-Brauer-Allee statt. In diesem Jahr gilt es, den 25. Geburtstag zu feiern Musikalisch wurde er diesmal begonnen. An den Vorbereitungen beteiligen sich alle. Wochenlang vorher geht es los. Dazu gehören auch die Bewohner - Haftentlassene, die das Leben in betreuter Wohung wieder lernen sollen -und ehemalige Bewohner, die teilweise auch noch zur Beratung wiederkommen, nachdem sie längst in eigenen Wohungen leben.

Seine Leistungen hat der Fürsorgeverein vor einiger Zeit mit einer eindrucksvollen Veranstaltung in der Grundbuchhalle und Artikeln der Geschäftsführerin Christa O’Brien vorgestellt. Zwischenzeitlich hat sich einiges Neues getan, wie berichtet werden soll:

Umstrukturierungen innerhalb der BAGS haben im April 1998 zu veränderten Zugangsbedingungen geführt: Die Beratungsstelle für Haftentlassene bei der BAGS soll in freie Trägerschaft überführt werden. In der Folge werden bereits jetzt keine Beratungen zur Entlassungsvorbereitung durch die BAGS mehr durchgeführt. Die Entlassenenhilfe und die Bewährungshilfe sind nicht mehr befugt, Kostenbewilligungen für den Aufenthalt im Wohnheim auszustellen. Die gute Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und den Abteilungsleiter/innen der Anstalten wird deswegen noch wichtiger, um schon 4-8 Wochen vor der Haftentlassung ein Aufnahmegespräch führen zu können. Kostenbewilligungen erteilt nun das Landessozialamt, Abt. SH 23 in der Kaiser-Wilhelm-Straße 85. Auch mit dieser Stelle gibt es eine über die Jahre gewachsene gute Zusammenarbeit. Sie wird an Gewicht deutlich zunehmen.

Zum 25. Geburtstag wünscht MHR der Gemeinnützigen Wohnheimgesellschaft alles Gute und noch viele gelungene Sommerfeste.

Karin Wiedemann